Homicide
Eine Handlung, die den Tod verursacht, von Straftat bis hin zu rechtmäßigem staatlichem Handeln.
Ein Tötungsdelikt liegt vor, wenn eine Person den Tod einer anderen Person verursacht, wobei lediglich eine willentliche Handlung oder Unterlassung erforderlich ist. Es umfasst eine breite Palette rechtlicher Kategorien, von Mord und Totschlag über gerechtfertigte Tötung bis hin zu staatlich sanktionierten Tötungen und wird in verschiedenen menschlichen Gesellschaften unterschiedlich behandelt. Die rechtliche Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag wird historisch dem antiken athenischen Gesetzgeber Drakon im 7. Jahrhundert v. Chr. zugeschrieben. Tötungsdelikte werden im Strafrecht grob in Mord und Totschlag unterteilt, basierend auf der Geisteshaltung und Absicht des Täters. Mord, die schwerwiegendste Anklage, zieht oft Strafen wie lebenslange Haft oder die Todesstrafe nach sich. Er wird häufig nach Schweregraden eingeteilt: Mord ersten Grades umfasst vorsätzliche, rechtswidrige, absichtliche Tötung, während Mord zweiten Grades zwar vorsätzlich, aber ohne Vorbereitung erfolgt. Einige Rechtsordnungen wenden die Regel der Tötung bei einem Verbrechen an, bei der ein Todesfall, der während eines gefährlichen Verbrechens eintritt – selbst versehentlich oder durch einen Dritten verursacht – zu einer Verurteilung wegen Mordes führen kann, unabhängig von der Tötungsabsicht. Eine erfolgsqualifizierte Tötung liegt vor, wenn Handlungen, die auf eine Schädigung abzielen, unbeabsichtigt den Tod verursachen, was zur Haftung für den Tod führt. Totschlag beinhaltet eine Tötung ohne Tötungsabsicht oder unter dem Einfluss einer emotionalen Erregung, die eine vernünftige Person beeinträchtigen würde; er umfasst den minder schweren Fall des Totschlags (vorsätzlich, aber unvorbereitet, im Affekt) und die fahrlässige Tötung (unbeabsichtigter Tod durch Leichtsinn oder Fahrlässigkeit). Konstruktiver Totschlag kann vorliegen, wenn der Tod aus einem Verstoß gegen ein Sicherheitsgesetz resultiert. Nicht alle Tötungen sind strafbar; rechtmäßige Rechtfertigungsgründe umfassen Notwehr, Schuldunfähigkeit, das Strafmündigkeitsalter (bei dem Kinder unter einem bestimmten Alter nicht strafrechtlich verantwortlich sind) und gerechtfertigte Tötung, wie etwa wenn ein Polizeibeamter tödliche Gewalt anwendet, um Leben zu schützen, oder eine Tötung auf dem Schlachtfeld während eines Krieges. Ein Bericht des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung dokumentierte, dass im Jahr 2017 weltweit fast 464.000 Menschen durch Tötungsdelikte ums Leben kamen, weit mehr als die 89.000, die im selben Jahr in bewaffneten Konflikten getötet wurden.
Quick Facts
- Definition
- Act causing death of another
- Legal categories
- Murder
- manslaughter
- justifiable homicide
- assassination
- killing in war
- euthanasia
- capital punishment
- Broad criminal divisions
- Murder and manslaughter
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Hintergrund
Tötungsdelikt wird definiert als eine willentliche Handlung oder Unterlassung, die direkt den Tod einer anderen Person verursacht. Es erfordert keine Tötungsabsicht; fahrlässige, leichtsinnige oder versehentliche Handlungen können ein Tötungsdelikt darstellen. Die Handlung wird in mehrere sich überschneidende rechtliche Typen eingeteilt, darunter Mord, Totschlag, gerechtfertigte Tötung, Attentat, Tötung im Krieg (die rechtmäßig oder ein Kriegsverbrechen sein kann), Sterbehilfe und die Todesstrafe. Diese Kategorien werden in verschiedenen Gesellschaften sehr unterschiedlich behandelt – einige sind Straftaten, während andere gesetzlich erlaubt oder sogar vorgeschrieben sind. Tötungsdelikte werden im Strafrecht grob in Mord und Totschlag unterteilt, unterschieden nach der Geisteshaltung und Absicht des Täters. Mord, die schwerwiegendste Anklage, zieht oft Strafen wie lebenslange Haft oder die Todesstrafe nach sich. Er wird typischerweise unterteilt in Mord ersten Grades (vorsätzliche, rechtswidrige, absichtliche Tötung) und Mord zweiten Grades (vorsätzliche, aber unvorbereitete Tötung). Einige Rechtsordnungen wenden die Regel der Tötung bei einem Verbrechen an, bei der ein Todesfall, der während eines gefährlichen Verbrechens eintritt – selbst versehentlich oder durch einen Dritten verursacht – als Mord angeklagt werden kann. Totschlag beinhaltet eine Tötung ohne Tötungsabsicht oder als Folge von Umständen, die eine vernünftige Person dazu veranlassen würden, die emotionale Kontrolle zu verlieren. Er umfasst den minder schweren Fall des Totschlags (vorsätzlich, aber unvorbereitet, im Affekt) und die fahrlässige Tötung (unbeabsichtigt, resultierend aus leichtsinnigen oder fahrlässigen Handlungen). Eine erfolgsqualifizierte Tötung liegt vor, wenn Handlungen, die auf eine Schädigung abzielen, unbeabsichtigt den Tod verursachen. Nicht alle Tötungen sind strafbar; rechtmäßige Rechtfertigungsgründe umfassen Notwehr, Schuldunfähigkeit, das Strafmündigkeitsalter und gerechtfertigte Tötung (z. B. wenn ein Polizeibeamter tödliche Gewalt anwendet, um Leben zu schützen, oder eine Tötung auf einem Schlachtfeld). Die Verfügbarkeit solcher Verteidigungsgründe kann die Tötungsraten beeinflussen.
Leserleitfaden
Mord ist das schwerwiegendste Tötungsdelikt und wird oft mit lebenslanger Haft oder der Todesstrafe bestraft. Er wird unterteilt in Mord ersten Grades (vorsätzlich, absichtlich) und Mord zweiten Grades (vorsätzlich, aber unvorbereitet). Einige Rechtsordnungen wenden die Regel der Tötung bei einem Verbrechen an, bei der ein Tod während eines gefährlichen Verbrechens unabhängig von der Absicht als Mord gilt. Totschlag umfasst den minder schweren Fall des Totschlags (vorsätzlich, aber im Affekt) und die fahrlässige Tötung (unbeabsichtigt durch Leichtsinn oder Fahrlässigkeit). Nicht alle Tötungen sind strafbar; rechtmäßige Rechtfertigungsgründe umfassen Notwehr, Schuldunfähigkeit, das Strafmündigkeitsalter und gerechtfertigte Tötung (z. B. durch die Polizei oder im Krieg). Staatliche Akteure können Tötungen rechtmäßig (Todesstrafe, Krieg) oder rechtswidrig (außergerichtliche Tötungen, Kriegsverbrechen, Völkermord) begehen. Der Begriff „Demozid“ beschreibt Mord durch die Regierung. Massentötungen durch Staaten werden als entrechtend oder erzwungen kategorisiert, mit Beispielen wie dem Holodomor, dem Holocaust und dem Völkermord an den Armeniern.
Die rechtliche Architektur der Rechtfertigung
Das Konzept der gerechtfertigten Tötung fungiert im Strafrecht als Schutzschild und bietet eine Verteidigung gegen Anklagen wegen schuldhafter Tötung, sei es strafbar oder fahrlässig. Im Kern obliegt es der Partei, die sich auf die Verteidigung beruft, die Beweislast für entlastende Umstände zu erbringen. Die Beweisschwelle variiert je nach Kontext: Bei strafrechtlichen Anklagen ist ein Schuldnachweis jenseits vernünftigen Zweifels erforderlich, während bei zivilrechtlichen Schadensersatzklagen der weniger strenge Maßstab der überwiegenden Wahrscheinlichkeit gilt. Das entscheidende Element, das eine gerechtfertigte Tötung von einer strafbaren unterscheidet, ist die Geisteshaltung des Handelnden im Moment der Tat. Das Gesetz verlangt, dass es für die Person objektiv vernünftig war, zu glauben, dass sie einer unmittelbaren Bedrohung – die nicht anders vermeidbar war – des Todes oder einer schweren Körperverletzung einer unschuldigen Partei ausgesetzt war. Dieser Maßstab des vernünftigen Glaubens bildet das gesamte Rechtfertigungsgefüge und stellt sicher, dass die Verteidigung nicht nur eine subjektive Behauptung ist, sondern auf dem basiert, was eine vernünftige Person in dieser Situation als unvermeidbare Gefahr wahrgenommen hätte.
Ein globales Mosaik von Entschuldigungsgründen
Weltweit bilden die Umstände, unter denen eine Tötung der strafrechtlichen Verantwortung entgeht, ein bemerkenswert vielfältiges Geflecht. In Rechtsordnungen, die die Todesstrafe beibehalten haben, bleibt die staatlich autorisierte Hinrichtung eine anerkannte Kategorie. Das Völkerrecht erlaubt ebenfalls die Tötung feindlicher Kombattanten während eines legitimen Krieges, sofern das Ziel nicht außer Gefecht gesetzt ist. Die Regeln zur Notwehr variieren erheblich: Manche Rechtssysteme verpflichten zum Rückzug vor der Anwendung tödlicher Gewalt, während andere die Hausrechtsdoktrin vertreten, die tödlichen Widerstand gegen Eindringlinge im eigenen Zuhause erlaubt, oder Stand-your-ground-Gesetze, die dieses Recht auf Fahrzeuge und öffentliche Räume ausdehnen. Die Notstandslehre bietet einen engeren Weg – veranschaulicht durch das hypothetische Beispiel eines Chirurgen, der siamesische Zwillinge trennt – obwohl England und Wales sie nicht anerkennen. Aktive und passive Sterbehilfe ist in Ländern wie den Niederlanden, Belgien, der Schweiz, Japan und Kanada sowie in Oregon und Washington rechtlich sanktioniert. Die Provokationseinrede, die in vielen Common-Law-Systemen Mord zu Totschlag mildert, spiegelt die Auffassung wider, dass plötzlicher Kontrollverlust die volle strafrechtliche Verantwortung entschuldigen kann. In der Zwischenzeit verfolgen einige wenige Rechtsordnungen, darunter der Iran und der Irak, Ehrenmorde nicht, während Kuwait und Ägypten reduzierte Strafen vorsehen.
Kodifizierte Schutzbestimmungen in Europa und Südafrika
Die Europäische Menschenrechtskonvention behandelt die Anwendung tödlicher Gewalt in Artikel 2, Absatz 2, der drei spezifische Szenarien definiert, in denen die Tötung eines Menschen das Recht auf Leben nicht verletzt: die Verteidigung einer Person vor rechtswidriger Gewalt, die Durchführung einer rechtmäßigen Festnahme oder die Verhinderung der Flucht einer inhaftierten Person sowie die rechtmäßige Niederschlagung eines Aufruhrs oder Aufstands. Die einheitliche Einschränkung für alle drei ist, dass die angewandte Gewalt nicht über das absolut Notwendige hinausgehen darf – eine Formulierung, die bewusst eine hohe Hürde für staatliche Akteure setzt. Die rechtliche Entwicklung Südafrikas bietet einen auffälligen Kontrast in der Gesetzgebungsphilosophie. Nach der überarbeiteten Bestimmung ist tödliche Gewalt nur dann gerechtfertigt, wenn der Festnehmende vernünftigerweise glaubt, dass sie unmittelbar notwendig ist, um jemanden vor drohendem Tod oder schwerer Körperverletzung zu schützen, dass der Verdächtige ein erhebliches Risiko für einen solchen Schaden darstellt, wenn die Festnahme verzögert wird, oder dass das laufende Vergehen lebensbedrohliche Gewalt beinhaltet.
Klassifikation, Statistiken und staatliche Tötungsgewalt in der Praxis
Die Internationale Klassifikation der Krankheiten, 10. Revision, enthält eine Kategorie namens „rechtliches Eingreifen“ für Todesfälle, die durch Strafverfolgungsbeamte und andere Personen verursacht werden, die befugt sind, in Ausübung ihrer Pflicht tödliche Gewalt anzuwenden. Wichtig ist, dass diese Klassifikation rein statistischer Natur ist und kein Urteil darüber enthält, ob die spezifischen Umstände des Todes rechtmäßig oder gerechtfertigt waren. Rechtliche Hinrichtungen sind von dieser Kategorie ausdrücklich ausgeschlossen. Das Ausmaß solcher Todesfälle ist, obwohl es nur einen Bruchteil der Gesamtsterblichkeit durch Gewalt ausmacht, dennoch signifikant. Diese Zahl unterstreicht, dass selbst innerhalb der jährlichen Zahl gewaltsamer Todesfälle eines einzelnen Landes ein messbarer Anteil staatlich sanktionierte oder staatlich begleitete Anwendung tödlicher Gewalt umfasst. Die Unterscheidung zwischen einem nicht-strafrechtlichen Tötungsurteil und einer Straftat hängt oft davon ab, ob die Tötung in Notwehr oder zur Verteidigung eines anderen erfolgte – eine Entscheidung, die stark vom spezifischen gesetzlichen Rahmen der jeweiligen Rechtsordnung und den in diesem spezifischen Rechtssystem angewandten Beweisstandards abhängt.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Tötungsdelikt?
Tötungsdelikt ist der umfassende juristische Begriff für jede Handlung – freiwillig oder durch Unterlassung – bei der eine Person den Tod einer anderen verursacht. Es ist selbst kein einzelnes Verbrechen, sondern ein Oberbegriff, der von Straftaten bis hin zu rechtmäßigen, staatlich autorisierten Tötungen reicht.
Wie unterscheidet sich Tötungsdelikt von Mord?
Tötungsdelikt ist der übergeordnete Begriff für jede Handlung, die zum Tod einer anderen Person führt, während Mord nur eine spezifische strafrechtliche Unterkategorie innerhalb dieses Oberbegriffs ist. Gerechtfertigte Tötungen, Todesfälle im Krieg und staatliche Hinrichtungen sind weitere Beispiele, die unter Tötungsdelikt fallen, aber nicht als Mord eingestuft werden.
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